Unternehmens­verfassung

Im Rahmen der Organisation der Unternehmensverfassung existieren in der KfW insbesondere Systeme für den Datenschutz sowie zur Prävention von Interessenkonflikten, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption und Betrug. Die zugehörigen Regelungen, Prozesse und Kontrollen werden kontinuierlich entsprechend den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Marktanforderungen angepasst. Für alle relevanten Beschäftigten finden regelmäßig Compliance-Schulungen statt.

Konflikten zwischen der KfW und Dritten wird durch rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit und Professionalität entgegengewirkt. Die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Interesse aller Stakeholder sind Verpflichtungen, von denen sich die KfW leiten lässt. Regelverstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.

Der Bereich Compliance ist zentraler Ansprechpartner für alle Mitarbeiter, Kunden und sonstige Dritte.

Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention

In der "Erklärung über die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche" hat sich die KfW u. a. ausdrücklich dazu bekannt, dass sie die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus unterstützt.

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Korruptionsprävention

Korruptionsprävention

In der KfW Bankengruppe wird dem Thema Korruptionsprävention besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zugemessen und es wurden bereits vor Jahren Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen.

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Corporate Governance

Corporate Governance

Die Beachtung der Regeln guter Unternehmensführung und -überwachung ist eines der Leitmotive der KfW.

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