Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen
Quelle: KfW-Bildarchiv
Mit den Umwelt- und Sozialleitsätzen der KfW Bankengruppe werden hohe Standards gesetzt, die alle Beteiligten zu nachhaltigem Handeln verpflichten: Eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ist fester Bestandteil jeder Prüfung von Vorhaben im Rahmen der Förderung von Entwicklungs- und Transformationsländern sowie bei Export- und Projektfinanzierungen in Ländern außerhalb der EU bzw. der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD).
Grundsätzlich orientiert sich die KfW bei der Projektprüfung an den Vorschriften der Länder, in denen die Projekte ausgeführt werden.
Diese Regelwerke müssen aber internationalen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsstandards entsprechen. Dazu zählen alle Maßstäbe der EU und führender OECD-Länder oder die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC) sowie die Environmental, Health and Safety (EHS) Guidelines der Weltbankgruppe. Die Information der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Betroffenen vor Ort und der Umgang mit kritischen Einwänden gegen Projekte erfolgen entsprechend den Anforderungen dieser Standards.
Die KfW ist Unterzeicherin der "UNEP-Erklärung der Banken zur Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung"
Die Prüfung erfolgt internationalen Gepflogenheiten gemäß abgestuft nach A-, B- und C-Kategorien der möglichen Umwelt- und sozialen Risiken. Dabei steht eine A-Kategorisierung für besonders umwelt- und sozialsensible Projekte.
Soweit Vorhaben zu voraussehbar untragbaren Umweltbelastungen oder nicht akzeptablen sozialen Nachteilen führen, schließen wir sie von der Finanzierung aus.
Zur operativen Umsetzung wurden für alle Geschäftsfelder verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinien entwickelt, die die spezifischen Anforderungen an die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen definieren und die Arbeitsprozesse zu deren Umsetzung festlegen. Mehr als 40 technische Sachverständige unterschiedlicher Disziplinen können geschäftsfeldübergreifend zur Begleitung der Projekte durch alle Entwicklungsstadien eingesetzt werden. Diese bankeigene Expertise wird bei Bedarf durch externes Know-how ergänzt.
Die Handlungsmöglichkeiten des Projektmanagements sind stets abhängig von der Art der Finanzierung und der Einbindung in das jeweilige Vorhaben. Beispielsweise kann die KfW Entwicklungsbank bei Handlungsbedarf zusätzliche Fördermittel bereitstellen, um die Umwelt- und Sozialaspekte in der Projektkonzeption gemäß internationaler Standards zu stärken.
Die KfW IPEX-Bank hat sich den "Äquatorprinzipien" angeschlossen
Die KfW IPEX-Bank hat sich am 1. März 2008 den Äquatorprinzipien angeschlossen, die auf den IFC Performance Standards und den EHS Guidelines basieren. Dabei geht der Geltungsbereich der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW IPEX-Bank noch über die auf Projektfinanzierungen beschränkten Äquatorprinzipien hinaus und umfasst auch andere Finanzierungsarten.
Die DEG legt ihren Bewertungen der Umwelt- und Sozialrisiken geplanter Finanzierungen ebenfalls die Performance Standards des IFC zugrunde. 2008 wurden die Grundlagen des Umwelt- und Sozialprüfungsprozesses überarbeitet.
Im inländischen Fördergeschäft konzentrieren sich die Bemühungen auf die Entwicklung geeigneter Förderinstrumente für den Umwelt- und Klimaschutz und deren Verbreitung. In diesem Geschäftsfeld machen die umfassenden Regelungen im deutschen Umweltschutz und ihre geordnete Umsetzung durch die zuständigen Behörden zusätzliche eigene Prüfaktivitäten der KfW Bankengruppe überflüssig. Überprüfungen werden aber eingeleitet, sobald der Investitionsort außerhalb der Europäischen Union liegt, was bei einigen Förderprogrammen möglich ist. Die im Jahr 2009 überarbeitete Nachhaltigkeitsrichtlinie des Geschäftsfelds regelt die Einzelheiten.
Weiterführende Informationen
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
UNEP-Erklärung der Banken zur Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung
Principles for Responsible Investment (PRI)
Richtlinie für Umwelt- und Sozialverträglichkeit der DEG
Performance Standards der International Finance Corporation
Environmental, Health, and Safety (EHS) Guidelines der Weltbankgruppe